Das Finanzministerium setzt neue Instrumente ein, um den Kampf gegen betrügerische Steuerbetrüger zu erleichtern. Der Entwurf zur Änderung der Steuerverordnung sieht eine Verpflichtung zur täglichen Übermittlung von Bankkontoauszügen vor. Die neuen Bestimmungen können am 1. September dieses Jahres in Kraft treten.
Vorbeugende Maßnahmen
Wie das Finanzministerium betont hat, ist die Verpflichtung der Unternehmer, täglich einen Bericht über die Buchführung des Unternehmens vorzulegen, eine vorbeugende Maßnahme. Die Übermittlung solch wichtiger Daten an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) dient dem Schutz des Staatshaushalts vor unlauteren Steuerpraktiken einiger Unternehmer. Tägliche Erklärungen würden elektronisch in Form von JPK_WB versandt. Es sei daran erinnert, dass detaillierte Steuerdaten in Form der Einheitlichen Kontrolldatei ab dem 1. Juli 2016 von den Unternehmern obligatorisch an die Steuerprüfungsbehörden übermittelt werden müssen. Die erweiterten Befugnisse der NFSA zur Überwachung der täglichen Bankauszüge werden sich voraussichtlich positiv auf den Grad der Aufdeckung von Steuerdelikten in Polen auswirken. Es wird geschätzt, dass die Einführung der geplanten Änderung der Steuerverordnung es dem Staatshaushalt ermöglichen wird, jährlich 4,5 Milliarden PLN aufzubringen.
Für wen ist sie obligatorisch?
Wichtig ist, wer tatsächlich jeden Tag Kontoauszüge vorlegen muss. Der Entwurf der Novelle legt fest, dass juristische Personen, Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit und natürliche Personen, die Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Wirtschaftsfreiheit sind, dieser Verpflichtung unterliegen werden. Mikrounternehmer und Einrichtungen des öffentlichen Finanzsektors (definiert in Art. 9 des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen) sind jedoch von dieser Gruppe ausgeschlossen. Vereinfacht ausgedrückt, wird die Verpflichtung zur täglichen Übermittlung von Kontoauszügen große, mittlere und kleine Unternehmen umfassen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums bilden diese Unternehmer eine Gruppe von etwa 80 000 Einheiten in Polen.
Sehr wichtige Daten
Der Änderungsentwurf gibt spezifische Daten an, die in die an die KAS gesandte Erklärung aufgenommen werden sollen. Ein Bankauszug würde neben dem Absender und dem Empfänger von Überweisungen und deren Kontonummern Informationen über das Datum und die Uhrzeit der Belastung des Absenderkontos (oder das Datum und die Uhrzeit der Barzahlung), den Betrag der Transaktion und ihre Währung, den Titel und die Beschreibung des Auftrags, den Kontostand nach der Zahlung und die virtuelle Kontonummer, falls vorhanden, zur Identifizierung von Massenzahlungen enthalten.
Unter Berücksichtigung der Bestimmung der Novelle, die besagt, dass die täglichen Kontoauszüge bis zum Ende des auf jeden Tag folgenden Tages (außer an Samstagen und gesetzlichen Feiertagen) eingereicht werden, wird die KAS laufend sehr detaillierte Informationen über die von polnischen Unternehmern durchgeführten Transaktionen erhalten.
Bank- und Schatzamtgeheimnis in der Praxis
Wie würde die Einreichung der täglichen Kontoauszüge in der Praxis aussehen? Das Projekt sieht vor, dass es Banken oder Spar- und Kreditgenossenschaften sind, die Informationen über die auf den Kundenkonten durchgeführten Transaktionen elektronisch übermitteln. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der der Unternehmer Inhaber eines Kontos bei einer ausländischen Bank ist. Dann werden die täglichen Kontoauszüge nur auf ausdrückliche Anweisung des Kontoinhabers an die Kasse geschickt. Alle in der Erklärung zur Verfügung gestellten Informationen würden an die Clearingstelle gehen, die zur Bearbeitung der Erklärung befugt wäre. In diesem Fall werden auch Daten verarbeitet, die das Bankgeheimnis darstellen.
Eine wichtige Änderung des Entwurfs betrifft auch Artikel 239 hinsichtlich des Ausschlusses der Anwendung der Vorschriften über das Steuergeheimnis. Das Steuergeheimnis gilt nicht, wenn der Auftragnehmer eines bestimmten Unternehmers Informationen über sein Versäumnis, eine Steuererklärung oder andere nach dem geltenden Steuerrecht erforderliche Dokumente einzureichen, erhält. Darüber hinaus werden die Unternehmer darüber informiert, dass der Unternehmer in seinen Erklärungen oder anderen Dokumenten die Tätigkeiten, zu denen er nach dem geltenden Steuerrecht verpflichtet war, nicht angegeben und die geschuldete Steuer nicht bezahlt hat.
Wie Sie sehen, führt der Entwurf zur Änderung der Steuerverordnung grundlegende Änderungen bezüglich der Aufrechterhaltung des Bank- und Steuergeheimnisses ein. Unternehmer, die befürchten, dass durch die eingeführten Änderungen Daten über ihre Unternehmen Unbefugten zugänglich gemacht werden, sollten die Unterstützung eines Finanzamtes in Anspruch nehmen. Erfahrene Spezialisten helfen Ihnen, sich angemessen um den Schutz der für Ihr Unternehmen relevanten Daten zu kümmern.
Änderungen zum Nutzen der Unternehmer
Das Finanzministerium betont, dass die geplanten Änderungen nicht nur den Kampf gegen Steuerbetrug effektiver machen sollen, sondern auch ein System zur Warnung polnischer Unternehmer vor unehrlichen Auftragnehmern einführen sollen. Die Beschränkung des Steuergeheimnisses soll dem IRS die Möglichkeit geben, Unternehmer vor der Unzuverlässigkeit von Auftragnehmern, mit denen sie Geschäftsbeziehungen eingehen, zu warnen. Die Annahmen des Finanzministeriums mögen gut erscheinen. Die Meldung verdächtiger Transaktionen hat jedoch auch schwerwiegende Folgen. Informationen über eine mögliche Unredlichkeit eines bestimmten Steuerzahlers werden an alle Auftragnehmer geschickt, auch an diejenigen, die nicht mit verdächtigen Transaktionen in Verbindung stehen. Es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Handlungsweise negativ auf mögliche zukünftige Versuche des Unternehmers auswirken kann, eine geschäftliche Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen aufzubauen. Wenn das Projekt tatsächlich umgesetzt wird, sollten sich daher einige Unternehmer, die Angst haben, zu Unrecht des Steuerbetrugs beschuldigt zu werden, von einer Steueranwaltskanzlei beraten lassen. Der Hintergrund erfahrener Spezialisten wird ein solider Schutz im Falle einer Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Unternehmers sein.