Kommission des Europäischen Parlaments. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stimmte kürzlich für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books und Online-Publikationen. In der Europäischen Union beträgt der Mindestsatz für solche Publikationen 15%.
Die Abgeordneten glauben, dass die EU-Mitgliedsstaaten in der Lage sein sollten, einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf elektronische Bücher und Online-Publikationen wie Online-Zeitungen und Pressemagazine zu erheben. Derzeit beträgt die Mehrwertsteuer in Polen 5% auf gedruckte Bücher und 23% auf elektronische Ausgaben und E-Books.
Die Abgeordneten befürworten eine deutliche Senkung der Preise für elektronische Bücher und Zeitungen.
Die Abgeordneten wollen, dass die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, ob sie einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 5% auf Online-Bücher oder -Publikationen erheben wollen. Derzeit liegt der klassische Mindestsatz für e-Publikationen in der Europäischen Union bei 15%. Bisher konnten elektronische Bücher nicht mit weniger als 5% besteuert werden, wie dies derzeit bei Papierbüchern der Fall ist, da ihr Verkauf als Verkauf von Online-Dienstleistungen behandelt wurde. Das soll sich jetzt ändern, so denken zumindest die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei.
Der E-Book-Markt hat sich in den letzten 10 Jahren sehr stark entwickelt und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es macht also keinen Sinn mehr, bei gedruckten und Online-Ausgaben mit zweierlei Maß zu messen. Dank der neuen Regelungen können die EU-Mitgliedsstaaten den Mehrwertsteuersatz und damit den Preis von Büchern oder elektronischen Zeitungen senken. Im Gegenzug werden niedrigere Preise es Autoren, Verlegern oder Buchverkäufern erleichtern, ihre Leser nicht nur im Buchhandel, sondern auch über das Internet zu erreichen. Es gibt also viele Vorteile dieser Lösung.
Die Senkung der Mehrwertsteuersätze für elektronische Publikationen ist nur eine der Verpflichtungen der Europäischen Kommission im Rahmen der Strategie der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt und Teil der Bemühungen um den Aufbau eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuergebiets. Die Union will Mindest-Mehrwertsteuersätze und gemeinsame Regeln für deren Erhebung einführen. Dies dürfte die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU erheblich steigern. Die EU-Länder werden auch selbst entscheiden können, ob sie ihre eigenen Mehrwertsteuersätze über dem so genannten EU-Mindestsatz erheben wollen.