Durch einen Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Auftragsempfänger (Agent) im Rahmen seines Geschäftsbetriebs, beim Abschluss von Verträgen mit Kunden für Rechnung des Auftraggebers oder in dessen Namen als ständiger Vermittler gegen Entgelt tätig zu werden. Die gesetzliche Definition eines Handelsvertretervertrages ist in Artikel 758 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Es sollte daran erinnert werden, dass jede Vereinbarung, die den oben genannten Kodex-Elementen entspricht, eine Agenturvereinbarung ist. Es spielt keine Rolle, wie wir es nennen - und es wird anders genannt, z.B. Handelsvertretervertrag.
Keine Quellensteuer
Maklerdienste haben eine breite Palette von Anwendungen, weshalb wir oft täglich mit ihnen zu tun haben, auch wenn wir unsere täglichen Zahlungen online tätigen. Es ist aus steuerlicher Sicht überlegenswert, was passiert, wenn ein polnisches Unternehmen ein ausländisches Unternehmen, z.B. mit Sitz in der so genannten Steueroase, für die Zwecke seiner Geschäftstätigkeit nutzt.
Die Bestimmungen zur Regelung der so genannten Quellensteuer wurden vom Gesetzgeber in Artikel 21 und 22 des Geldtransportgesetzes und in Artikel 29 des Geldtransportgesetzes in das Geldtransportgesetz aufgenommen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte Artikel 21(1)(2a) des Geldtransportgesetzes gewidmet werden, nach dem die Quellensteuer auf Einnahmen aus folgenden Dienstleistungen erhoben wird: Beratung, Buchhaltung, Marktforschung, Rechtsberatung, Werbung, Verwaltung und Kontrolle, Datenverarbeitung, Dienstleistungen für die Einstellung und den Erwerb von Mitarbeitern, Garantien und Bürgschaften sowie Leistungen ähnlicher Art. Der obige Katalog ist ein offener Katalog, was durch die Aussage "und Leistungen ähnlicher Art" deutlich gekennzeichnet ist.
Die einzelnen Auslegungen des Finanzministers sowie die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte tendieren jedoch dazu, dass die Agenturleistungen nicht in den oben genannten Katalog aufgenommen werden, so dass keine Quellensteuer auf ihre Einnahmen erhoben wird, da sie nicht im Katalog der Einnahmen aufgeführt sind, auf die die Einkommensteuer auf Einnahmen erhoben wird, die auf dem Gebiet der Republik Polen von nicht ansässigen Steuerzahlern erzielt werden.
Bedingungen
Es sollte geprüft werden, ob die Gebühr für eine Agentur/Vermittlung für eine in einem Steuerparadies ansässige Einrichtung nicht in den Anwendungsbereich des in Art. 21 Abs. 1 Punkt 2a des Geldtransportgesetzes (Art. 29 Abs. 1 Punkt 5 des Geldtransportgesetzes) festgelegten Rechtsstandards fällt. Diese Dienstleistungen können nicht in der Natur von Beratungsdiensten, Buchhaltungsdiensten, Marktforschung, Rechtsdiensten, Werbung, Management- und Kontrolldiensten, Datenverarbeitung, Rekrutierungs- und Personalbeschaffungsdiensten, Garantien und Bürgschaften und ähnlichen Leistungen liegen.
Wege zur Optimierung
In Anbetracht des oben Gesagten kann mit Zuversicht argumentiert werden, dass keine Quellensteuer auf Einkünfte aus der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen durch eine ausländische Einheit aus einem Steuerparadies erhoben wird.
Die Verwendung des beschriebenen Geschäftsmodells führt in der Praxis auch zu unerwartet günstigen steuerlichen Auswirkungen in Bezug auf die steuerlich abzugsfähigen Kosten für die inländische Einheit.
Um jedoch schlafen zu können, ohne Angst zu haben, von den Steuerbehörden angefochten zu werden, ist es ratsam, einen potentiellen Interessenten, d.h. die Steuerbehörden, zu konsultieren, indem man einen Antrag auf eine individuelle Auslegung stellt. Es wird die Richtung der Ansichten der Steuerbehörden aufzeigen und uns - in einer Situation, in der es für uns vorteilhaft ist - vor den negativen Auswirkungen der Maßnahmen der Behörden in der Zukunft schützen. Damit sich der Traum jedoch als glückselig erweist, lohnt es sich, in der Zwischenzeit, während man auf eine Auslegung wartet, eine Firmenprüfung der Steuer- und Handelsdokumentation für die fraglichen Transaktionen durchzuführen.