Die Regierung will obligatorische Ortungsgeräte in Fahrzeugen, die u.a. Tabak, Alkohol und Kraftstoff transportieren. Ein System zur Überwachung des Transports sogenannter sensibler Güter wird derzeit entwickelt. Das Projekt geht davon aus, dass die autorisierten Dienststellen in der Lage sein werden, den Standort des Fahrzeugs jederzeit zu überprüfen. Die Änderungen sollen zur Bekämpfung des Schmuggels beitragen.
Ende Juli nahm der Ministerrat einen vom Minister für Entwicklung und Finanzen ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das System zur Überwachung des Straßengüterverkehrs an. Laut der Ankündigung wird der Gesetzesentwurf demnächst zur parlamentarischen Arbeit vorgelegt und gleichzeitig zur Notifizierung durch die Europäische Kommission geschickt. Nach Ansicht des Gesetzgebers sollten die Daten aus dem Register durch Geolokalisierungsangaben ergänzt werden, damit die Transportkontrolle wirksam ist.
Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes sieht die Einführung folgender technischer Maßnahmen zur Überwachung des Gütertransports vor:
- ein Locator (ein Telekommunikationsendgerät, das Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologien zusammen mit der Anwendung verwendet),
- externe Ortungssysteme (Sammlung von Geolokalisierungsdaten des Transportmittels, die von einem installierten Gerät übertragen werden, unter Verwendung von Satellitenortung und Datenübertragung).
- Die Änderungsentwürfe gehen u.a. davon aus, dass die nationale Finanzverwaltung kostenlos eine Ortungssoftware zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe die Dienststellen Zugang zum Standort der im Gesetz aufgeführten Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern haben werden. Die Umsetzung der Änderungen wird es ermöglichen, Situationen, in denen Treibstoffe illegal gehandelt oder Waren transportiert werden, z.B. aus dem Schmuggel, wirksam zu kontrollieren und einzufangen. Ein Vergleich der im Register enthaltenen Daten mit den Daten aus dem Ortungssystem oder dem externen Ortungssystem wird den tatsächlichen Transportweg sensibler Güter aufzeigen, was eine umfassende Überwachung ermöglicht. Die Einbeziehung externer Standortsysteme in den Gesetzentwurf wird es Unternehmern ermöglichen, sich schneller an die vorgeschlagenen Veränderungen anzupassen - sagt Kamil Korbuszewski, GBOX-Experte.
Neue Verantwortlichkeiten
Der angenommene Entwurf sieht auch Strafen für die Nichtbereitstellung aktueller Geolokalisierungsdaten und die fehlende Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Ortungsgerät vor. Spediteuren, die gegen das Gesetz verstoßen, soll eine Geldstrafe von 10 000 PLN angedroht werden. Wird hingegen bei der Kontrolle des Warentransports eine unsachgemäße Verwendung des Ortungsgerätes festgestellt (z.B. Ausschalten des Gerätes), wird dem Fahrer des Fahrzeuges eine Geldstrafe von bis zu 7500 PLN auferlegt. Nach dem Änderungsentwurf soll der Fahrer auch verpflichtet werden, das Ortungsgerät vor der Fahrt vom ersten Ladeort aus in Betrieb zu nehmen.
- Die Fahrer und Transportunternehmen sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Überwachungsgeräte verantwortlich. Dies bringt zusätzliche Verpflichtungen beim Transport sensibler Güter mit sich. Viele Unternehmen nutzen bereits fortschrittliche Telematik- und GPS-Überwachungssysteme für ihre eigenen Bedürfnisse. Sehr oft sind solche Werkzeuge auch ein Element eines größeren Prozesses, der dazu dient, die Funktionsweise der gesamten Fahrzeugflotte zu verwalten und zu optimieren - fügt Korbuszewski hinzu.